Die Basis

Erben und Schenken

Das Thema Erben und Schenken gehört im Bereich der Vermögensfragen zu jenem Bereich, für welchen sich Schweizerinnen und Schweizer traditionell besonders stark interessieren. In der Praxis stellt man allerdings fest, dass trotz dieses Interesses die notwendigen Kenntnisse nur ungenügend ausgebildet sind. Diesem Manko wollen wir uns hier auf pro55plus.ch stellen, indem wir mit einer kleinen Serie versuchen wollen, vorhandenes Wissen aufzufrischen, neue Erkenntnisse aufzubauen und allfällige Missverständnisse zu beseitigen.

Weil sich die gesetzlichen Grundlagen des Erbrechtes auch auf andere Lebensbereiche auswirken, ist dieses aus finanzplanerischer Sicht besonders interessant. Dazu muss man wissen, dass man das Thema „Erben und Schenken“ nicht sinnvoll behandeln kann, wenn man sich allein auf die eigentliche Erbteilung beschränkt.

Die Basis: das eheliche Güterrecht

Vor der Erbteilung steht nämlich die Frage, wer erbberechtigt ist und was genau ins Erbe fällt. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann zur Aufteilung des Erbes geschritten werden. In dieser Folge wollen wir uns mit dem ersten Punkt beschäftigen und damit mit der Frage, wie das Vermögen aufgeteilt wird, wenn der Erblasser oder die Erblasserin verheiratet war. Und dafür müssen wir die Grundlagen des Güterrechts kennen.

Warum ist das wichtig? Weil das Güterrecht dem Erbrecht vorangeht. Wenn also ein Todesfall unter Eheleuten auftritt, wird das vorhandene Vermögen erst unter den Ehegatten verteilt, bevor es zur eigentlichen Erbteilung kommt.

Worum geht es im ehelichen Güterrecht?

Das Güterrecht regelt die Besitzverhältnisse zwischen Eheleuten und dies sowohl im Innen- als auch im Aussenverhältnis.

Im Innenverhältnis – also, zwischen den Ehegatten – wird durch das Güterrecht definiert

  • wie die vorhandenen Vermögenswerte zwischen den Ehepaaren aufgeteilt werden, bzw. was genau wem gehört. Diese Fragestellung stellt sich nicht nur bei Trennung, Scheidung und Tod, sondern auch während der Ehe
  • es klärt, wem ein Vermögenszuwachs während der Ehe zugesprochen wird
  • das Güterrecht regelt auch, wie Schulden und Beteiligungen innerhalb der Beziehung miteinander verrechnet, oder wie Objekte und Güter des ehelichen Vermögens bei der Auflösung aufgeteilt werden
  • nicht zuletzt regelt das Güterrecht auch, wer mit seinem Vermögen für die Schulden gegenüber Dritten haftet

Man kann sich leicht vorstellen, wie bedeutend das Güterrecht in unserer Gesellschaft ist. Trotzdem lehnt man sich vermutlich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man behauptet, dass viele Menschen das Güterrecht nicht genügend verinnerlicht haben. Aber auch bei denen, welche die Grundzüge des Güterrechts ziemlich gut überblicken, finden wir zum Teil Missverständnisse, welche ihr Handeln prägen. Und das nicht immer im positiven Sinne.

Aus diesem Grunde wollen wir dem Thema Güterrecht genügend Raum geben, um danach nicht nur für den Erbfall oder die Erbregelung richtige Entscheidungen zu fällen, sondern auch beim Vermögensaufbau und dessen Sicherung.

Im zweiten Teil dieser Reihe werden wir uns mit den konkreten Regelungen des Güterrechts beschäftigen, indem wir den Güterstand und seine Formen erklären, und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn sich Eheleute für den einen oder anderen Güterstand entscheiden.